Tanktechnik
FACHBETRIEB NACH WHG UND INSTANDSETZERBEFUGNIS
NACH §54 MESS- UND EICHVERORDNUNG
- Umbau und Sanierung von Eigenverbrauchs- / Betriebstankstellen
- Instandsetzungen und Wartungen
- Fachkraftgestellung für behördliche/gesetzliche Abnahmen
- Dichtheitsprüfungen ein- und doppelwandiger Rohrleitungen
- Wasser- und Stickstoffdruckproben
- Einbau von Tankschutzanlagen (Innenhüllen mit Leckanzeiger)
Stördienstbereitschaft an 365 Tagen rund um die Uhr.