Erdgas-Tankstellen-Service

Stördienstbereitschaft an 365 Tagen 
im Jahr – rund um die Uhr.

GÜLTIGKEITSDAUER DER EICHUNG VON ERDGASZAPFSÄULEN

„DIE GÜLTIGKEITSDAUER DER EICHUNG VON ERDGASZAPFSÄULEN IST AUF ZWEI JAHRE BEFRISTET, SOWEIT SICH NICHT AUS DIESER VERORDNUNG ODER AUS ANHANG B ETWAS ANDERES ERGIBT.“ (MESS- UND EICHVERORDNUNG)

Die Überwachung der Eichgültigkeit ist bundesweit einheitlich geregelt.

Es obliegt dem Betreiber die Eichgültigkeit der Anlagen zu überwachen. Der Betreiber steht in der Pflicht, fristgerecht vor Ablauf der Eichgültigkeit, einen Antrag auf Nacheichung bei dem jeweilig zuständigen Eichamt zu stellen.

Man erkennt die Eichfrist an den Eichplaketten. Auf kombinierten Eichmarken steht die Jahreszahl in dem die Eichfrist beginnt. Auf Zusatzplaketten „geeicht bis…..“ die Monats- und Jahreszahl oder aber nur die Jahreszahl bis zum Ablauf der Eichung.

DAS ÜBERSCHREITEN DER EICHGÜLTIGKEIT OHNE BENACHRICHTIGUNG DES ZUSTÄNDIGEN EICHAMTES KANN ALS ORDNUNGSWIDRIGKEIT GEAHNDET WERDEN.

In der Regel beauftragt der Betreiber eine Fachfirma mit der Nacheichung der Zapfsäule. Die Firma Berkenbusch bietet Ihren Kunden die Abwicklung der Nacheichung an.

IM EINZELNEN UMFASST DIES: